FACHGEBIETE

Ich helfe Ihnen, Ihr Problem zu lösen – kompetent, seriös, schnell

Sie benötigen eine steuerrechtliche Beratung oder haben ein akutes steuerliches oder steuerstrafrechtliches Problem und suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt für Steuerrecht oder für Steuerstrafrecht?

  • Terminvergabe binnen 24h

  • Langjähriges Fach- und Erfahrungswissen

  • Persönliche und sachkundige Beratung, auch auf Englisch

  • Deutschlandweite Vertretung

  • Doppelqualifikation: Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater

In Notfällen, wie z.B. bei Fahndungsmaßnahmen (Durchsuchung, Beschlagnahme oder Haftbefehl) komme ich sofort zu Ihnen.

STEUERRECHT

Rechtssicher beraten und gestalten

Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen bestmöglich zu unterstützen, Sie bei Außenprüfungen zu beraten und Ihnen im streitigen Steuerverfahren zu Ihrem Recht zu verhelfen, ist meine Aufgabe und mein Anspruch.

Leistungen:

Das deutsche Steuerrecht besteht aus einer Vielzahl von komplizierten und sich ständig ändernden Gesetzen und Vorschriften, die vom Steuerpflichtigen zu beachten sind.
Ich berate Sie in folgenden Steuerarten und erstelle für Sie als Privatperson, Selbständiger oder Unternehmer/Ihr Unternehmen die entsprechenden Steuererklärungen:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • u.a.
Ein Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung der Finanzbehörden lege ich für Sie ein, wenn Sie mit einer Entscheidung der Finanzbehörden nicht einverstanden sind. Nur dann wird die Entscheidung nicht rechtskräftig. Allerdings wird die Vollziehung des Bescheides durch den Rechtsbehelf nicht automatisch gehemmt. Dafür ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu stellen. Wird dem Einspruch abgeholfen, wird die ursprüngliche Entscheidung aufgehoben.
Wird dem Rechtsbehelf nicht abgeholfen, gilt es, die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Finanzgericht zu prüfen und ggf. zu klagen. Ich erstelle die Klageschrift für Sie und vertrete Sie deutschlandweit vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

Der Betriebsprüfer prüft die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Werden Fehler in der Buchführung entdeckt, erfolgt in der Regel eine Korrektur bis hin zur Schätzung. Ich berate Sie bei der Betriebsprüfung und arbeite auf eine tatsächliche Verständigung mit der Finanzbehörde hin. Wenn mit dem Betriebsprüfer keine tatsächliche Verständigung möglich ist, berate ich Sie im Rechtsmittelverfahren gegen die Zuschätzung.
Ergeben sich während der Außenprüfung tatsächliche Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat, wird der Betriebsprüfer die Prüfung abbrechen und die Steuerfahndungsstelle wird die Ermittlungstätigkeit aufnehmen. Dann vertrete ich Sie kompetent im Steuerstrafverfahren.

Als Rechtsanwalt kann man keinen Überblick über alle Rechtsgebiete haben. Für Ihre Mandantschaft erstelle ich steuerliche Gutachten oder übernehme die Vertretung im Einspruch- oder Klageverfahren. Bitte sprechen Sie mich vertrauensvoll an.
Falls Sie als Steuerberater für Ihren Mandantschaft bei einer Betriebsprüfung oder nach Einleitung von Ermittlungsmaßnahmen der Strafbehörden steuerrechtliche Unterstützung benötigen oder selbst einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung verdächtig sind, vertrete ich Sie oder Ihre Mandantschaft gerne.

Meine Beratung und Vertretung richtet sich sowohl an Sie als Privatperson, Selbständiger, Unternehmer, Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation.

STEUERSTRAFRECHT

Was ich für Sie tun kann

Bei einem Verstoß gegen steuerrechtliche Vorschriften ist eine umfassende und qualifizierte Rechtsberatung unerlässlich.

Mein Ziel ist es, Ermittlungsverfahren und Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden und Gerichtsverfahren nach Möglichkeit zu verhindern. Ich berate Sie daher gerne hinsichtlich der Abgabe einer Selbstanzeige oder der Abgabe einer Berichtigungserklärung.

Wurde Ihnen gegenüber bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben (z.B. bei einer Außenprüfung) oder findet aktuell eine Fahndungsdurchsuchung mit Beschlagnahme bei Ihnen statt, biete ich Ihnen die bestmögliche Verteidigung.

Leistungen:
Haben Sie Steuern hinterzogen, besteht auch bei vollendeten Taten für Sie die Möglichkeit, durch Offenbarung Ihres Fehlverhaltens und Zahlung der hinterzogenen Steuern nebst Zinsen, Straffreiheit zu erlangen. Droht die Entdeckung der Tat, ist Eile geboten, damit kein Ausschlussgrund eintritt, der eine Selbstanzeige unwirksam macht. Eine Selbstanzeige muss sehr gut vorbereitet werden und erfordert sowohl steuerliche als auch steuerstrafrechtliche Kenntnisse. Die Beratung ist diffizil. Ich berate Privatpersonen und Unternehmer bei der Anfertigung von Selbstanzeigen. Ein klassischer Fall für eine Selbstanzeige ist das berühmte „Schwarzgeld“ im Ausland. Durch den automatischen Informationsaustausch der Finanzbehörden und sich ändernde steuerliche Rahmenbedingungen in den einschlägigen Ländern, nimmt das Entdeckungsrisiko stetig zu.
Die Steuerfahndung kann auf eine Vielzahl von Ermittlungsmethoden zurückgreifen, um bisher unbekannte Steuerquellen aufzudecken. Hierzu zählen insbesondere die Fahndungsdurchsuchung und die Beschlagnahme.
Bei einer Durchsuchung und Beschlagnahme halten Sie unbedingt die folgenden Regeln ein:

  1. Machen Sie keine Angaben zur Sache und schweigen Sie. Vermeiden Sie unbedingt Eskalationen.
  2. Rufen Sie unbedingt sofort einen Rechtsanwalt an – Sie erreichen mich unter 01606393107
  3. Widersprechen Sie unbedingt einer Beschlagnahme und achten Sie darauf, dass dies im Protokoll festgehalten wird.
  4. Achten Sie darauf, dass alle beschlagnahmten Unterlagen und Gegenstände genau aufgelistet werden.
  5. Vernichten Sie keine Unterlagen oder Daten.

Ich komme im Notfall sofort zu Ihnen ins Haus oder in Ihr Unternehmen.

Bei der Verteidigung des Mandanten im Steuerstrafverfahren – liegt ein Schwerpunkt meiner Kanzlei. Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist es oberstes Ziel, ein Gerichtsverfahren abzuwenden und eine tatsächliche Verfahrenserledigung zu erreichen. Dadurch erhält Ihr Fall möglichst keine Öffentlichkeit und das Reputationsrisiko sinkt.
Im Gerichtsverfahren übernehme ich Ihre Verteidigung vor allen Strafgerichten bundesweit. Ziel ist es dabei, den Tatvorwurf der Steuerhinterziehung zu widerlegen. Ist dies nicht möglich, so sind Verteidigungsansätze vorstellbar, die darauf hinwirken, ein Verfahren auch ohne -bzw. nur mit geringer Bestrafung abzuschließen.

Mit mir haben Sie einen Ansprechpartner, der Ihren Steuerfall ganzheitlich im Blick hat. Im Steuerstrafverfahren müssen auch immer geänderte Steuerfestsetzungen mitgedacht werden. Denn entscheidend ist, was für Sie am Ende „unterm Strich herauskommt“: der glimpfliche Ausgang eines Strafverfahrens hilft Ihnen nichts, wenn im Steuerfestsetzungsverfahren anschließend überhöhte Steuerfestsetzungen nicht bezahlt werden können.

Anfängliche Versäumnisse, Angaben oder Zugeständnisse gegenüber den Strafbehörden können u.U. im späteren Verlauf des Strafverfahrens nicht mehr korrigiert werden. Insoweit gilt zunächst der Grundsatz: „Schweigen ist (erstmal) Gold“.

Eine offene und verständliche Kommunikation mit meinen Mandanten ist mir sehr wichtig. Dazu gehört auch eine transparente Darstellung der Kosten, die bei einer Beratung voraussichtlich auf Sie zu kommen.

Kosten der steuerlichen Beratung
Meine Honorierung im Falle der Tätigkeiten bei der Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen für den Mandanten, der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie nach dem RVG in Verbindung mit der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). In besonders gelagerten Fällen, insbesondere bei Fällen mit rechtlichen Besonderheiten oder großem Umfang treffe ich mit Ihnen eine Honorarvereinbarung, die eine Abrechnung nach Stunden beinhaltet.

Kosten der Steuerstrafverteidigung
Im Falle der steuerstrafrechtlichen Verteidigung wird die Höhe des Honorars durch den Umfang, rechtliche Besonderheiten und Ihr Interesse am Ausgang des Strafverfahrens beeinflusst. Hierzu schließe ich in der Regel mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab, die Ihnen bei Abrechnung nach Stunden eine transparente Aufzeichnung der Honorare ermöglicht.
Viele Rechtsschutzversicherungen haben einen Spezial-Strafrechtsschutztarif, der auch Rechtsanwaltskosten (auch mit Honorarvereinbarung) für die Verteidigung im Steuerstrafverfahren übernimmt. Zumeist gibt es allerdings betragsmäßige Beschränkungen.

Kosten der Erstberatung
Eine rechtsanwaltliche Erstberatung kostet 190€ zzgl. Umsatzsteuer. Diese beinhaltet eine erste rechtliche Einordnung des dargestellten Sachverhaltes, die Ihnen erste Möglichkeiten aufzeigt, wie bei dem geschilderten Sachverhalt zu verfahren sein könnte. Die Erstberatung beinhaltet keine schriftliche Stellungnahme des Rechtsanwalts. Sie kann persönlich, telefonisch oder per Video erfolgen.

ÜBER MICH

Rechtsanwalt und Steuerberater Christoph Hild, LL.M.

Ich bin in 1976 in Münster geboren. Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Bochum arbeitete ich als Anwalt und Steuerberater in Frankfurt am Main, Gießen und Potsdam.

Ich studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und erwarb anschließend einen Magister im Wirtschafts- und Steuerrecht (LL.M.) in Bochum. Das Referendariat absolvierte ich im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main mit Schwerpunkt Steuerrecht und schloss dieses mit dem 2. juristischen Staatsexamen ab.

Ich erwarb zunächst praktische Erfahrungen im Steuerrecht in einer internationalen Steuerberatungsgesellschaft („Big 4“) sowie in einer auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei im Rhein-Main-Gebiet. 2005 gründete ich die Rechtsanwaltskanzlei Hild in Gießen.

Im Juni 2008 verlieh die Rechtsanwaltskammer Frankfurt mir aufgrund meiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“.

Im März 2013 legte ich nach eineinhalbjähriger Vorbereitung vor der Steuerberaterkammer Hessen erfolgreich die Prüfung zum Steuerberater ab.

Seit Oktober 2015 praktiziere ich in Potsdam.

Seit Mai 2020 bin ich auch als Steuerberater zugelassen.

Im März 2022 wurde mir der Titel „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht“ von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen nach erfolgreicher Absolvierung des Weiterbildungsstudiengangs Steuerstrafrecht verliehen.

Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich seit 2007 zudem im Management von Verband, Kammer und im Bankwesen tätig.

KONTAKT

Rufen Sie mich an!

Ich freue mich auf Ihren Anruf unter +49 (0) 331 967 885 54 oder +49 (0) 160 639 31 07. Sie können mir auch eine Nachricht über das folgende Kontaktformular zukommen lassen.